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Deutscher Zahnersatz bis zu 50% günstiger Zirkonkronen nur 99,-- EUR
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Kronen
aus NE und Zirkon:
Brücke: Eine Brücke ist ein festsitzender Zahnersatz, der eine Zahnlücke schließt. Dazu werden die angrenzenden gesunden Zähne beschliffen.... (mehr...) Jacketkrone:
Heute hat
sich die Jacketkrone als eine der...(mehr...)
Amalgam: Füllungswerkstoff aus einer silberfarbenen Quecksilber--Silber-Zinn-Kupfer-Legierung. Artikulator: Gerät zum Einbau von Kiefermodellen mit dem Ziel der Nachahmung natürlicher Kieferbewegungen. CAD/CAM -Technik: Der Begriff CAD-CAM kommt aus dem technischen Maschinenbau und steht für „Computer Aided Design-Computer Aided Manufacturing“. Damit bezeichnet man die dreidimensionale Planung eines Werkstücks am Bildschirm eines Computers mit anschließender automatisierter Herstellung durch eine computergesteuerte Werkzeugmaschine. Diese Technik hat sich in der Industrie seit vielen Jahren etabliert. Eine rationelle Herstellung von Werkstücken wäre heute ohne ein solches Verfahren nicht mehr vorstellbar. CAD-CAM-Systeme werden auch in absehbarer Zeit den Zahntechniker keinesfalls ersetzen, sondern ganz im Gegenteil: den Zahntechniker zunehmend unterstützen, hochwertigen Zahnersatz herzustellen. Dentin: Natürliche, relativ weiche Zahnhartsubstanz aus Zahnkrone und Zahnwurzel bestehend. Das Dentin wird im Bereich der Zahnkrone vom Zahnschmelz überdeckt.
Edelmetallkosten: Die Berechnung der
Festzuschüsse erfolgte grundsätzlich auf der Basis von
(preiswerteren) edelmetallfreien
Legierungen- sog. NEM-Legierungen.
Derartige Verbindungen sind nach Ansicht der Wissenschaft praxiserprobt
und unterliegen dem Qualitätsbezeichnenden
Medizinproduktegesetz. Hierzu bemerkt der Gemeinsame Bundesausschuss in den Zahnersatz-Richtlinien 2004: "... Es
dürfen nur solche Werkstoffe verwendet werden, die den Anforderungen des
Medizinproduktegesetz entsprechen. Bei
nachgewiesener Allergie gegen einen Werkstoff, ist ein als verträglich
ermittelter Werkstoff zu wählen. Der Nachweis einer Allergie ist gemäß den
Kriterien der Kontaktallergiegruppe der Deutschen Gesellschaft für
Dermatologie zu erbringen. Die Erprobung von Werkstoffen auf Kosten der
Krankenkassen ist unzulässig. Bei der Auswahl der Dentallegierungen im
Rahmen der vertragszahnärztlichen Versorgung
soll beachtet werden, dass Nichtedelmetall und NEM-Legierungen
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein können."..." Extraktion: Die Extraktion (lat. ex-trahere herausziehen) ist ein zahnärztliches Verfahren zur mechanischen Entfernung eines Zahnes. Sie gilt nicht als operatives Verfahren und wird meistens unter lokaler Betäubung durchgeführt. Gingiva: Zahnfleisch. Komposit: Durch feinste Glas- oder Keramikpartikel verstärktes zahnfarbenes Kunststoff-Füllungsmaterial.
Okklusion
Präparieren: Gezieltes Beschleifen eines Zahnes, als vorbereitende Maßnahme zu seiner Versorgung. Restauration: Maßnahme und Ergebnis der Wiederherstellung von defekten Zähnen bzw. des Ersatzes von verloren gegangenen Zähnen. Schweinehaken: Beispiel Kronen: Früher zahlten die Kassen bereitwillig für die modernen Teleskopkronen. Seit dem 1. Januar 2005, ist nur noch die veraltete Modellgussprothese Standard. Die hat wegen ihrer Sichtbarkeit und den negativen Folgen für die noch gesunden Zähne den Beinamen "Schweinehaken" bekommen. Wer darauf verzichten will, muss für eine modernere Prothese extra zahlen. Suprakonstruktion: Den
auf dem Implantat getragenen Zahnersatz nennt man Suprakonstruktion
(implantatgestützter Zahnersatz). Das kann z.B. eine Krone, eine
Totalprothese, aber auch eine Brücke sein. Zahnpulpa: Zahnmark, volkstümlich als ''Nerv'' bezeichnet. Sie liegt im Inneren des Zahnes in der so genannten Pulpenkammer. Zahnschmelz: Härteste Substanz des menschlichen Körpers. Überdeckt das Dentin der Zahnkrone. Zahnstein: Als Zahnstein (Konkremente, ungebräuchlich: lat. Odontolithiasis) bezeichnet man feste Auflagerungen auf dem Zahn, die man weder durch Spülen noch durch Zähneputzen entfernen kann. Zahnstein entsteht durch die Einlagerungen von Mineralien aus dem Speichel in die Plaque. Zahnstein selbst führt nicht zur Parodontitis, aber die auf der rauen Oberfläche anhaftenden lebenden Plaquebakterien. Wo keine Plaque ist, kann sich auch kein Zahnstein anlagern. Besonders viel Zahnstein entsteht im Bereich der Ausführungsgänge der Speicheldrüsen. (Prädilektionsstellen): Auf der Innenseite der Unterkieferschneidezähne und auf der Außenseite der Oberkiefer-Molaren Zahnstein, der unterhalb des Zahnfleischsaumes der Wurzeloberfläche aufliegt, hat oft eine dunkelbraungraue Farbe. Solche Auflagerungen werden als subgingivale Konkrement bezeichnet.
''Zahnstein bei einem Menschen'' ''Zahnstein bei einem Hund'' Was heißt befundbezogener Festzuschuss? Bis Ende 2004 erhielt man einen prozentualen Anteil an den Zahnersatzkosten. Seit dem 1. Januar 2005 zahlt die Kasse nicht mehr den prozentualen Anteil eines Zahnersatzes, sondern den '' befundbezogenen Festzuschuss '', sofern die geplante zahnprothetische Versorgung notwendig ist und einer anerkannten Methode entspricht. Das heißt: der Zuschuss der Krankenkasse orientiert sich nicht an der gewählten Therapie, sondern an dem Befund, z.B. am Befund: Zahnlücke oder dem Befund wiederherstellungsbedürftiger Zahnersatz. Das gute alte Bonusheft...... hat keineswegs ausgedient, sondern ist bares Geld wert. Einmal im Jahr ist Pflicht ! Lassen Sie Ihre Zähne regelmäßig von Ihrem Zahnarzt untersuchen. Das hat mehrere Vorteile: Er kann rechtzeitig Schäden, die noch gar keine Schmerzen verursachen, feststellen und gleich versorgen. Das erspart Ihnen unangenehme Zahnschmerzen. Wer hat das nicht schon einmal erlebt, dass es ausgerechnet am Wochenende los geht. Da hilft nur noch der Zahnärztliche Notdienst. Ihr Zahnarzt quittiert in Ihrem Bonusheft den Besuch und das gibt dann, sollte Zahnersatz notwendig werden, noch mal 20 Prozent auf den Festzuschuss oben drauf. Voraussetzung ist, dass Sie in den letzten fünf Jahren mindestens einmal jährlich bei Ihrem Zahnarzt waren. Wenn Sie zehn Jahre lang regelmäßig zur Vorsorge gegangen sind, erhöht sich der Zuschuss sogar um 30 Prozent. BEMA Bewertungsmaßstab für kassenzahnärztliche Leistungen. Er ist die Grundlage für die Abrechnung der kassenzahnärztlichen Sachleistungen und wird über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ( Körperschaften des Öffentlichen Rechtes ) zwischen den Krankenkassen und den Zahnärzten verrechnet. GOZ Die Berechnung der Honorare bei privaten Patienten und kieferorthopädischen Leistungen erfolgt nach der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) - Grundlage für die privatärztliche Abrechnung von Leistungen - Die Gebührenordnungen weisen jeder Leistung eine bestimmte Gebühr zu. Diese kann je nach Leistungsart und Schwierigkeitsgrad, durch so genannte Vielfachsätze gesteigert werden. Der Grundbetrag ist der Einfachsatz. BEL II Bundeseinheitliches Leistungsverzeichnis der Höchstpreise (BEL II) Vergütungsgrundlage für zahntechnische Leistungen ("Laborkosten" beim Zahnersatz) bei gesetzlich versicherten Patienten. Haftungsausschluss siehe Impressum
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